IT UND DATENSCHUTZAUSSCHUSS
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Böse Zungen behaupten, wenn die DAK-Gesundheit keinen Versicherten mehr hätte, hätten alle 12.000 Beschäftigten trotzdem Arbeit, dank der Controlling Berichte, Monitorings und Reportings, Dashboards und anderer Kontrollberichte. Dem wollen wir Einhalt gebieten. Es darf nicht sein, dass das Controlling den Geschäftsbetrieb organisiert und steuert.
Der IT-Ausschuss des Hauptpersonalrates ist dabei, die bestehenden Listen und Berichte für jeden Fachbereichsstrang zu prüfen und zu versuchen, auf das nötige Maß zu beschränken. Begonnen haben wir mit dem Vertrieb, dem Fachbereich Pflege und der Kundenberatung. Sobald wir dies abgeschlossen haben, gehen wir die nächsten Bereiche an.
DGSVO
Ein weiteres Thema wird das Auskunftsrecht nach Art.15 Datenschutzgrundverordnung sein. Dieses Auskunftsrecht können alle Beschäftigten gegenüber der DAK-Gesundheit wahrnehmen. Mit einem solchen Auskunftsersuchen können die Beschäftigten bei der DAK-Gesundheit abfragen, welche Daten über sie als Beschäftigte vorhanden und gespeichert sind. Dies bedeutet am Ende auch, die an vielen Stellen unzulässig aufbewahrten und gespeicherten Daten zu Beschäftigten müssen gelöscht werden. Ansonsten läuft die DAK-Gesundheit Gefahr, eine falsche Auskunft zu erteilen. Ein entsprechender Arbeits- und Ablauf-Prozess dazu fehlt seit 2018. Es bleibt dabei: Datenschutz = Beschäftigtenschutz = Schutz der Persönlichkeitsrechte!
Office 365
Das Thema Microsoft 365 befindet sich in den Verhandlungen zu einer Dienstvereinbarung jetzt nach langen Vorbereitungen hoffentlich auf der Zielgeraden. Dabei geht es in erster Linie um den Beschäftigten-Datenschutz und den absoluten Schutz vor unzulässigen Leistungs- und Verhaltenskontrollen. Bei den Verhandlungen werden wir fachlich und auch anwaltlich durch externe Berater unterstützt und begleitet.
Künstliche Intelligenz
Ein weiteres Thema unserer Zeit ist die künstliche Intelligenz (KI). Hier kommen ganz neue Herausforderungen auf uns alle zu. Da wo KI die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen unterstützt, begrüßen wir das. Aber wann ist KI auch wirklich "intelligent" mit allen erweiterten Anforderungen an Beteiligungsverfahren mit der Personalvertretung? Und wie definiert man technische Unterstützung der Arbeit? Bei allen Fragen bleiben wir dabei: Uns ist die natürliche Intelligenz unserer Kolleginnen und Kollegen lieber, weil sie und auch sicher mehr den Sinn und Zweck des SGB erfüllt. Die Rechtssicherheit muss bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts stets gewährleistet bleiben!
Zeiterfassung
Intensive Beratungen unter Berücksichtigung von laufenden Piloten finden unverändert seit langer Zeit zur Personaleinsatzplanung und zum Abwesenheitsmanager. Mit der Personaleinsatzplanung und dem Abwesenheitsmanager soll der aktuelle Schichtplaner abgelöst werden. Der Schichtplaner, der nur noch geduldet wird, erfüllt an vielen Stellen nicht mehr die Anforderungen des Datenschutzes, ja man muss sagen, an einigen Stellen werden massive Verletzungen des Datenschutzes begangen. Dem wollen und werden wir Einhalt gebieten.
Auch die Ablösung des Excel-Anwesenheitsbogens durch ein elektronisches Zeiterfassungssystem steht schon lange auf der Tagesordnung. Hier sehen wir eine große Chance, über eine elektronische Unterstützung die Einhaltung von Arbeitszeitgesetz, DAK-Tarifvertrag und Dienstvereinbarung Arbeitszeit (DVb ArbZ) sicherzustellen.
Die verdi-Mitglieder im IT-Ausschuss: